Präventionskurse §20 SGB V

VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN

Gesund bleiben mit Zuschuss

Einige unserer Kurse, wie z.B

sind als Präventivmaßnahme von der Zentralenprüfstelle für Prävention und den Krankenkassen nach den Richtlinien des §20 SGB V anerkannt.

Die Kosten könnt ihr bis zu 100% von eurer Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Die Höhe ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Bitte informiert euch vorher bei eurer Krankenkasse.

Für eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse muss an mindestens 80%, der Kurse teilgenommen werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhaltet ihr von uns eine Teilnahmebestätigung, die ihr bei eurer Kasse einreichen könnt.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir euch gerne auch persönlich zur Verfügung.

KURSPLAN

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